Angeln in NRW, was brauche ich eigentlich alles dafür?

Erstellt am Mittwoch, 26. Juni 2019 Geschrieben von Matthias Gebehenne

Wie funktioniert das eigentlich mit dem Angeln in NRW, was brauche ich an Dokumenten und wie bekomme ich die?

 

Gesetzeslage:

Wer in Nordrhein-Westfalen die Fischerei ausübt, muss Inhaber eines Fischereischeins sein, der von der zuständigen Gemeinde ausgestellt wird. Ein Fischereischein darf nur Personen erteilt werden, die das 14. Lebensjahr vollendet und die Fischerprüfung in NRW erfolgreich abgelegt haben.

Ein in einem anderen Bundesland ausgestellter Fischereischein gilt auch in Nordrhein-Westfalen, wenn der Inhaber dort seinen ständigen Wohnsitz hat oder zum Zeitpunkt der Erteilung hatte. Wenn der Fischereischeininhaber seinen ständigen Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen begründet, wird der Fischereischein nach Ablauf seiner Gültigkeit umgeschrieben, soweit der Inhaber nach den in dem anderen Bundesland geltenden gesetzlichen Vorschriften eine Fischereiprüfung erfolgreich abgelegt hat.

Touristinnen und Touristen, die sich nicht länger als ein Jahr in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, können in NRW einen Fischereischein erhalten, wenn sie in anderer Weise die für den Fischfang erforderlichen Kenntnisse nachweisen. In der Regel genügt die Vorlage des Fischereischeins des Heimatlandes.

Jugendliche, die mindestens 10 Jahre alt sind, aber noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet haben, können sich in der Gemeinde, in der sie gemeldet sind, den Jugendfischereischein ausstellen lassen. Dieser wird für ein Kalenderjahr ausgestellt und kann jeweils um ein weiteres Jahr verlängert werden. Mit dem Jugendfischereischein darf nur in Begleitung eines Inhabers eines gültigen Fischereischeins geangelt werden.

Für Kinder unter 10 Jahren gilt:

Alle Vorgänge des Angelns, die von Kindern unter 10 Jahren beherrscht werden können, sind den Kindern unter unmittelbarer Aufsicht und Einwirkung von erwachsenen Fischereischeininhabern im Sinne einer Unterstützung bei der Ausübung des Fischfangs grundsätzlich erlaubt. Dazu kann auch das Halten einer Handangel im Einwirkungsbereich des Fischereischeininhabers gehören.

Ausgenommen von den genannten Tätigkeiten sind die tierschutzrelevanten Vorgänge beim Angeln, insbesondere das Abhaken und Töten von Fischen.

Die begleitenden erwachsenen Fischereischeininhaber tragen die Verantwortung für die Einhaltung der Beschränkungen des Angelns mit Kindern.

Personen, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung keine Fischerprüfung ablegen können, können sich in der Gemeinde, in der sie gemeldet sind, den Sonderfischereischein ausstellen lassen. Mit dem Sonderfischereischein darf nur in Begleitung eines Inhabers eines gültigen Fischereischeins geangelt werden.

 

Wie komme ich denn nun an den Fischereischein und was kostet mich das?

Um den Fischereischein zu erwerben, muss zuerst eine Prüfung vor der unteren Fischereibehörde des Heimatortes abgelegt werden. Die Kosten für die Fischerprüfung betragen in NRW 50,- Euro.

Erst nach bestandener Prüfung kann beim zuständigen Bürgeramt der Fischereischein erworben werden, entweder für ein Jahr (16,- Euro) oder für 5 Jahre (48,- Euro)

 

Wie läuft so eine Fischerprüfung ab?

Die Fischerprüfung in NRW besteht aus 2 Teilen:

-          dem theoretischen Teil mit den Fragebögen

-          dem praktischen Teil mit der Fischerkennung und dem Aufbau einer Angelrute

Der theoretische Teil der Fischerprüfung besteht aus insgesamt 360 Fragen, wovon in der Prüfung ein Fragebogen mit 60 Fragen, aufgeteilt in 10 Fragen pro Themengebiet in maximal 90 Minuten auszufüllen ist.

– Allgemeine Fischkunde

– Spezielle Fischkunde, Fischkrankheiten

– Gewässerkunde

– Naturschutz

– Gerätekunde

– Gesetzeskunde

Zu jeder Frage werden 3 Antworten vorgegeben, wovon jeweils nur eine Antwort richtig ist.

Beispiel:

48. Welche Gruppe unserer Fischfauna hat die meisten Fischarten?

a)   Die Lachsartigen

b)  Die Barschartigen

c)   Die Karpfenartigen

Mindestens 45 Fragen müssen insgesamt richtig beantwortet werden, allerdings dürfen nicht mehr als 4 falsche Antworten pro Themengebiet gegeben werden.

Nach bestandener Theorie folgt die Fischerkennung der 49 verschiedenen Fischarten in NRW.

In der Prüfung müssen 4 von 6 zufällig gezogenen Fischarten richtig benannt werden.

Danach geht es zum Aufbau der Angelrute.

Es wird eine von folgenden 10 Aufgaben zufällig ermittelt:

A1 Bauen Sie eine beringte leichte Rute zum Fang von Rotaugen, Rotfedern und Brassen mit dem notwendigen Zubehör waidgerecht zusammen.

A2 Bauen Sie eine Feederrute zum Fang von Rotaugen, Rotfedern und Brassen mit dem notwendigen Zubehör waidgerecht zusammen.

A3 Bauen Sie eine Rute zum Fang von Karpfen mit dem notwendigen Zubehör waidgerecht zusammen.

A4 Bauen Sie eine Grundrute zum Fang von Aalen mit dem notwendigen Zubehör waidgerecht zusammen.

A5 Bauen Sie eine Spinnrute zum Fang von Hechten mit dem notwendigen Zubehör waidgerecht zusammen.

A6 Bauen Sie eine Spinnrute zum Fang von Barschen mit dem notwendigen Zubehör waidgerecht zusammen.

A7 Bauen Sie eine Fliegenrute zum Fang von Forellen (Trockenfischen) mit dem notwendigen Zubehör waidgerecht zusammen.

A8 Bauen Sie eine Fliegenrute zum Fang von Forellen (Nassfischen) mit dem notwendigen Zubehör waidgerecht zusammen.

A9 Bauen Sie eine Rute zum Fang von Dorschen mit dem notwendigen Zubehör waidgerecht zusammen.

A10 Bauen Sie eine Brandungsrute zum Fang von Plattfischen mit dem notwendigen Zubehör waidgerecht zusammen.

Nachdem auch der praktische Teil erfolgreich absolviert wurde, wird das Prüfungszeugnis über die bestandene Fischerprüfung überreicht.

Sollte der praktische Teil nicht bestanden werden, kann dieser beim nächsten Prüfungstermin wiederholt werden ohne erneut den theoretischen Teil machen zu müssen.

Beim Nichtbestehen des theoretischen Teils ist die Prüfung sofort beendet und kann erst zum nächsten Prüfungstermin wiederholt werden.

Für die Fischerprüfung werden von vielen Angelvereinen, Vorbereitungskurse angeboten, welche die Teilnehmer optimal auf die Fischerprüfung vorbereiten und vor allem den praktischen Teil besser vermitteln als irgendwelche Onlinekurse oder Handy-Apps!

 

Fischereischein erworben, kann ich nun einfach ans Wasser und Angeln?

So einfach ist das leider nicht, die Gewässer in NRW sind entweder Privatbesitz oder von Vereinen oder Verbänden gepachtet.

Um an diesen Gewässern fischen zu dürfen, ist ein Erlaubnisschein des jeweiligen Pächters oder Besitzers notwendig.

Es gibt für viele Gewässer Tages- oder Wochenkarten, aber am einfachsten ist es, sich einem Verein anzuschließen, wo man erstens auf Gleichgesinnte trifft, die gerade einem Anfänger wertvolle Tipps geben können und zweitens mit der einmaligen Beitragszahlung das ganze Jahr über rund um die Uhr Angeln gehen kann ohne sich vorher um einen Tageserlaubnisschein zu bemühen.

In der Regel sind die „Vereinsstrecken“ auch das attraktivere Revier für den Angler.

 

Übrigens:

Wir vom SFV-Hagen Herdecke bieten auch Vorbereitungskurse für die Fischerprüfung an.

Unsere, immer auf den aktuellsten Stand der Rechtslage geschulten Dozenten vermitteln die theoretischen und praktischen Prüfungsinhalte an insgesamt 9 Lehrgangsabenden. Die Quote von erfolgreich absolvierten Fischerprüfungen unserer Lehrgangsteilnehmer liegt bei über 97%!

 

Die Termine für den nächsten Kurs sind unter www.sfv-hagen-herdecke.de zu finden.

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