Jugendfahrt nach Rügen 2019

Erstellt am Mittwoch, 16. Oktober 2019 Geschrieben von Matthias Gebehenne

Jugend

 

 

Auf geht's zu den 3. Bundesjugendfischereitagen im Meeres- und Binnenfischen auf Rügen.
Unsere Jugend wird dort als mit Abstand teilnehmerstärkstes Team unseren Landesverband Westfälischer Angelfischer eine Woche lang vertreten.
Ausgestattet mit schicken gesponserten Hoodies und T-Shirts werden unsere Hoschies sicher mächtig Eindruck schinden.

Viel Spaß , eine sichere Reise und vor allem
Petri Heil!

Vielen Dank an alle Sponsoren und Spender, welche unseren Kidz diese Fahrt ermöglicht haben.

#Landesverband Westfälischer Angelfischer
#Planta Flora
#Angelcenter Schroll
#Hohenlimburger Reifen- und Autoservice

Und natürlich an alle Eltern und Mitglieder, welche ebenfalls die Fahrt unterstützt haben.

 

Ein detailierter Reisebericht folgt nach der Rückkehr der Kidz.

 

M.G.

Angeln in NRW, was brauche ich eigentlich alles dafür?

Erstellt am Mittwoch, 26. Juni 2019 Geschrieben von Matthias Gebehenne

Wie funktioniert das eigentlich mit dem Angeln in NRW, was brauche ich an Dokumenten und wie bekomme ich die?

 

Gesetzeslage:

Wer in Nordrhein-Westfalen die Fischerei ausübt, muss Inhaber eines Fischereischeins sein, der von der zuständigen Gemeinde ausgestellt wird. Ein Fischereischein darf nur Personen erteilt werden, die das 14. Lebensjahr vollendet und die Fischerprüfung in NRW erfolgreich abgelegt haben.

Ein in einem anderen Bundesland ausgestellter Fischereischein gilt auch in Nordrhein-Westfalen, wenn der Inhaber dort seinen ständigen Wohnsitz hat oder zum Zeitpunkt der Erteilung hatte. Wenn der Fischereischeininhaber seinen ständigen Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen begründet, wird der Fischereischein nach Ablauf seiner Gültigkeit umgeschrieben, soweit der Inhaber nach den in dem anderen Bundesland geltenden gesetzlichen Vorschriften eine Fischereiprüfung erfolgreich abgelegt hat.

Touristinnen und Touristen, die sich nicht länger als ein Jahr in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, können in NRW einen Fischereischein erhalten, wenn sie in anderer Weise die für den Fischfang erforderlichen Kenntnisse nachweisen. In der Regel genügt die Vorlage des Fischereischeins des Heimatlandes.

Jugendliche, die mindestens 10 Jahre alt sind, aber noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet haben, können sich in der Gemeinde, in der sie gemeldet sind, den Jugendfischereischein ausstellen lassen. Dieser wird für ein Kalenderjahr ausgestellt und kann jeweils um ein weiteres Jahr verlängert werden. Mit dem Jugendfischereischein darf nur in Begleitung eines Inhabers eines gültigen Fischereischeins geangelt werden.

Für Kinder unter 10 Jahren gilt:

Alle Vorgänge des Angelns, die von Kindern unter 10 Jahren beherrscht werden können, sind den Kindern unter unmittelbarer Aufsicht und Einwirkung von erwachsenen Fischereischeininhabern im Sinne einer Unterstützung bei der Ausübung des Fischfangs grundsätzlich erlaubt. Dazu kann auch das Halten einer Handangel im Einwirkungsbereich des Fischereischeininhabers gehören.

Ausgenommen von den genannten Tätigkeiten sind die tierschutzrelevanten Vorgänge beim Angeln, insbesondere das Abhaken und Töten von Fischen.

Die begleitenden erwachsenen Fischereischeininhaber tragen die Verantwortung für die Einhaltung der Beschränkungen des Angelns mit Kindern.

Personen, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung keine Fischerprüfung ablegen können, können sich in der Gemeinde, in der sie gemeldet sind, den Sonderfischereischein ausstellen lassen. Mit dem Sonderfischereischein darf nur in Begleitung eines Inhabers eines gültigen Fischereischeins geangelt werden.

 

Wie komme ich denn nun an den Fischereischein und was kostet mich das?

Um den Fischereischein zu erwerben, muss zuerst eine Prüfung vor der unteren Fischereibehörde des Heimatortes abgelegt werden. Die Kosten für die Fischerprüfung betragen in NRW 50,- Euro.

Erst nach bestandener Prüfung kann beim zuständigen Bürgeramt der Fischereischein erworben werden, entweder für ein Jahr (16,- Euro) oder für 5 Jahre (48,- Euro)

 

Wie läuft so eine Fischerprüfung ab?

Die Fischerprüfung in NRW besteht aus 2 Teilen:

-          dem theoretischen Teil mit den Fragebögen

-          dem praktischen Teil mit der Fischerkennung und dem Aufbau einer Angelrute

Der theoretische Teil der Fischerprüfung besteht aus insgesamt 360 Fragen, wovon in der Prüfung ein Fragebogen mit 60 Fragen, aufgeteilt in 10 Fragen pro Themengebiet in maximal 90 Minuten auszufüllen ist.

– Allgemeine Fischkunde

– Spezielle Fischkunde, Fischkrankheiten

– Gewässerkunde

– Naturschutz

– Gerätekunde

– Gesetzeskunde

Zu jeder Frage werden 3 Antworten vorgegeben, wovon jeweils nur eine Antwort richtig ist.

Beispiel:

48. Welche Gruppe unserer Fischfauna hat die meisten Fischarten?

a)   Die Lachsartigen

b)  Die Barschartigen

c)   Die Karpfenartigen

Mindestens 45 Fragen müssen insgesamt richtig beantwortet werden, allerdings dürfen nicht mehr als 4 falsche Antworten pro Themengebiet gegeben werden.

Nach bestandener Theorie folgt die Fischerkennung der 49 verschiedenen Fischarten in NRW.

In der Prüfung müssen 4 von 6 zufällig gezogenen Fischarten richtig benannt werden.

Danach geht es zum Aufbau der Angelrute.

Es wird eine von folgenden 10 Aufgaben zufällig ermittelt:

A1 Bauen Sie eine beringte leichte Rute zum Fang von Rotaugen, Rotfedern und Brassen mit dem notwendigen Zubehör waidgerecht zusammen.

A2 Bauen Sie eine Feederrute zum Fang von Rotaugen, Rotfedern und Brassen mit dem notwendigen Zubehör waidgerecht zusammen.

A3 Bauen Sie eine Rute zum Fang von Karpfen mit dem notwendigen Zubehör waidgerecht zusammen.

A4 Bauen Sie eine Grundrute zum Fang von Aalen mit dem notwendigen Zubehör waidgerecht zusammen.

A5 Bauen Sie eine Spinnrute zum Fang von Hechten mit dem notwendigen Zubehör waidgerecht zusammen.

A6 Bauen Sie eine Spinnrute zum Fang von Barschen mit dem notwendigen Zubehör waidgerecht zusammen.

A7 Bauen Sie eine Fliegenrute zum Fang von Forellen (Trockenfischen) mit dem notwendigen Zubehör waidgerecht zusammen.

A8 Bauen Sie eine Fliegenrute zum Fang von Forellen (Nassfischen) mit dem notwendigen Zubehör waidgerecht zusammen.

A9 Bauen Sie eine Rute zum Fang von Dorschen mit dem notwendigen Zubehör waidgerecht zusammen.

A10 Bauen Sie eine Brandungsrute zum Fang von Plattfischen mit dem notwendigen Zubehör waidgerecht zusammen.

Nachdem auch der praktische Teil erfolgreich absolviert wurde, wird das Prüfungszeugnis über die bestandene Fischerprüfung überreicht.

Sollte der praktische Teil nicht bestanden werden, kann dieser beim nächsten Prüfungstermin wiederholt werden ohne erneut den theoretischen Teil machen zu müssen.

Beim Nichtbestehen des theoretischen Teils ist die Prüfung sofort beendet und kann erst zum nächsten Prüfungstermin wiederholt werden.

Für die Fischerprüfung werden von vielen Angelvereinen, Vorbereitungskurse angeboten, welche die Teilnehmer optimal auf die Fischerprüfung vorbereiten und vor allem den praktischen Teil besser vermitteln als irgendwelche Onlinekurse oder Handy-Apps!

 

Fischereischein erworben, kann ich nun einfach ans Wasser und Angeln?

So einfach ist das leider nicht, die Gewässer in NRW sind entweder Privatbesitz oder von Vereinen oder Verbänden gepachtet.

Um an diesen Gewässern fischen zu dürfen, ist ein Erlaubnisschein des jeweiligen Pächters oder Besitzers notwendig.

Es gibt für viele Gewässer Tages- oder Wochenkarten, aber am einfachsten ist es, sich einem Verein anzuschließen, wo man erstens auf Gleichgesinnte trifft, die gerade einem Anfänger wertvolle Tipps geben können und zweitens mit der einmaligen Beitragszahlung das ganze Jahr über rund um die Uhr Angeln gehen kann ohne sich vorher um einen Tageserlaubnisschein zu bemühen.

In der Regel sind die „Vereinsstrecken“ auch das attraktivere Revier für den Angler.

 

Übrigens:

Wir vom SFV-Hagen Herdecke bieten auch Vorbereitungskurse für die Fischerprüfung an.

Unsere, immer auf den aktuellsten Stand der Rechtslage geschulten Dozenten vermitteln die theoretischen und praktischen Prüfungsinhalte an insgesamt 9 Lehrgangsabenden. Die Quote von erfolgreich absolvierten Fischerprüfungen unserer Lehrgangsteilnehmer liegt bei über 97%!

 

Die Termine für den nächsten Kurs sind unter www.sfv-hagen-herdecke.de zu finden.

Wie funktioniert das eigentlich mit dem Angeln in NRW, was brauche ich an Dokumenten und wie bekomme ich die?

Erstellt am Dienstag, 04. September 2018 Geschrieben von Matthias Gebehenne

Wie funktioniert das eigentlich mit dem Angeln in NRW, was brauche ich an Dokumenten und wie bekomme ich die?

Gesetzeslage:

Wer in Nordrhein-Westfalen die Fischerei ausübt, muss Inhaber eines Fischereischeins sein, der von der zuständigen Gemeinde ausgestellt wird. Ein Fischereischein darf nur Personen erteilt werden, die das 14. Lebensjahr vollendet und die Fischerprüfung in NRW erfolgreich abgelegt haben.

Ein in einem anderen Bundesland ausgestellter Fischereischein gilt auch in Nordrhein-Westfalen, wenn der Inhaber dort seinen ständigen Wohnsitz hat oder zum Zeitpunkt der Erteilung hatte. Wenn der Fischereischeininhaber seinen ständigen Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen begründet, wird der Fischereischein nach Ablauf seiner Gültigkeit umgeschrieben, soweit der Inhaber nach den in dem anderen Bundesland geltenden gesetzlichen Vorschriften eine Fischereiprüfung erfolgreich abgelegt hat.

Touristinnen und Touristen, die sich nicht länger als ein Jahr in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, können in NRW einen Fischereischein erhalten, wenn sie in anderer Weise die für den Fischfang erforderlichen Kenntnisse nachweisen. In der Regel genügt die Vorlage des Fischereischeins des Heimatlandes.

Jugendliche, die mindestens 10 Jahre alt sind, aber noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet haben, können sich in der Gemeinde, in der sie gemeldet sind, den Jugendfischereischein ausstellen lassen. Dieser wird für ein Kalenderjahr ausgestellt und kann jeweils um ein weiteres Jahr verlängert werden. Mit dem Jugendfischereischein darf nur in Begleitung eines Inhabers eines gültigen Fischereischeins geangelt werden.

Für Kinder unter 10 Jahren gilt:

Alle Vorgänge des Angelns, die von Kindern unter 10 Jahren beherrscht werden können, sind den Kindern unter unmittelbarer Aufsicht und Einwirkung von erwachsenen Fischereischeininhabern im Sinne einer Unterstützung bei der Ausübung des Fischfangs grundsätzlich erlaubt. Dazu kann auch das Halten einer Handangel im Einwirkungsbereich des Fischereischeininhabers gehören.

Ausgenommen von den genannten Tätigkeiten sind die tierschutzrelevanten Vorgänge beim Angeln, insbesondere das Abhaken und Töten von Fischen.

Die begleitenden erwachsenen Fischereischeininhaber tragen die Verantwortung für die Einhaltung der Beschränkungen des Angelns mit Kindern.

Personen, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung keine Fischerprüfung ablegen können, können sich in der Gemeinde, in der sie gemeldet sind, den Sonderfischereischein ausstellen lassen. Mit dem Sonderfischereischein darf nur in Begleitung eines Inhabers eines gültigen Fischereischeins geangelt werden.

Wie komme ich denn nun an den Fischereischein und was kostet mich das?

Um den Fischereischein zu erwerben, muss zuerst eine Prüfung vor der unteren Fischereibehörde des Heimatortes abgelegt werden. Die Kosten für die Fischerprüfung betragen in NRW 50,- Euro.

Erst nach bestandener Prüfung kann beim zuständigen Bürgeramt der Fischereischein erworben werden, entweder für ein Jahr (16,- Euro) oder für 5 Jahre (48,- Euro)

Wie läuft so eine Fischerprüfung ab?

Die Fischerprüfung in NRW besteht aus 2 Teilen:

-          dem theoretischen Teil mit den Fragebögen

-          dem praktischen Teil mit der Fischerkennung und dem Aufbau einer Angelrute

Der theoretische Teil der Fischerprüfung besteht aus insgesamt 360 Fragen, wovon in der Prüfung ein Fragebogen mit 60 Fragen, aufgeteilt in 10 Fragen pro Themengebiet in maximal 90 Minuten auszufüllen ist.

– Allgemeine Fischkunde

– Spezielle Fischkunde, Fischkrankheiten

– Gewässerkunde

– Naturschutz

– Gerätekunde

– Gesetzeskunde

Zu jeder Frage werden 3 Antworten vorgegeben, wovon jeweils nur eine Antwort richtig ist.

Beispiel:

48. Welche Gruppe unserer Fischfauna hat die meisten Fischarten?

a)   Die Lachsartigen

b)  Die Barschartigen

c)   Die Karpfenartigen

Mindestens 45 Fragen müssen insgesamt richtig beantwortet werden, allerdings dürfen nicht mehr als 4 falsche Antworten pro Themengebiet gegeben werden.

Nach bestandener Theorie folgt die Fischerkennung der 49 verschiedenen Fischarten in NRW.

In der Prüfung müssen 4 von 6 zufällig gezogenen Fischarten richtig benannt werden.

Danach geht es zum Aufbau der Angelrute.

Es wird eine von folgenden 10 Aufgaben zufällig ermittelt:

A1 Bauen Sie eine beringte leichte Rute zum Fang von Rotaugen, Rotfedern und Brassen mit dem notwendigen Zubehör waidgerecht zusammen.

A2 Bauen Sie eine Feederrute zum Fang von Rotaugen, Rotfedern und Brassen mit dem notwendigen Zubehör waidgerecht zusammen.

A3 Bauen Sie eine Rute zum Fang von Karpfen mit dem notwendigen Zubehör waidgerecht zusammen.

A4 Bauen Sie eine Grundrute zum Fang von Aalen mit dem notwendigen Zubehör waidgerecht zusammen.

A5 Bauen Sie eine Spinnrute zum Fang von Hechten mit dem notwendigen Zubehör waidgerecht zusammen.

A6 Bauen Sie eine Spinnrute zum Fang von Barschen mit dem notwendigen Zubehör waidgerecht zusammen.

A7 Bauen Sie eine Fliegenrute zum Fang von Forellen (Trockenfischen) mit dem notwendigen Zubehör waidgerecht zusammen.

A8 Bauen Sie eine Fliegenrute zum Fang von Forellen (Nassfischen) mit dem notwendigen Zubehör waidgerecht zusammen.

A9 Bauen Sie eine Rute zum Fang von Dorschen mit dem notwendigen Zubehör waidgerecht zusammen.

A10 Bauen Sie eine Brandungsrute zum Fang von Plattfischen mit dem notwendigen Zubehör waidgerecht zusammen.

Nachdem auch der praktische Teil erfolgreich absolviert wurde, wird das Prüfungszeugnis über die bestandene Fischerprüfung überreicht.

Sollte der praktische Teil nicht bestanden werden, kann dieser beim nächsten Prüfungstermin wiederholt werden ohne erneut den theoretischen Teil machen zu müssen.

Beim Nichtbestehen des theoretischen Teils ist die Prüfung sofort beendet und kann erst zum nächsten Prüfungstermin wiederholt werden.

 

Für die Fischerprüfung werden von Angelvereinen, Vorbereitungskurse angeboten, welche die Teilnehmer optimal auf die Fischerprüfung vorbereiten und vor allem den praktischen Teil besser vermitteln als irgendwelche Onlinekurse oder Handy-Apps.

Fischereischein erworben, kann ich nun einfach ans Wasser und Angeln?

So einfach ist das leider nicht, die Gewässer in NRW sind entweder Privatbesitz oder von Vereinen oder Verbänden gepachtet.

Um an diesen Gewässern fischen zu dürfen, ist ein Erlaubnisschein des jeweiligen Pächters oder Besitzers notwendig.

Es gibt für viele Gewässer Tages- oder Wochenkarten, aber am einfachsten ist es, sich einem Verein anzuschließen, wo man erstens auf Gleichgesinnte trifft, die gerade einem Anfänger wertvolle Tipps geben können und zweitens mit der einmaligen Beitragszahlung das ganze Jahr über rund um die Uhr Angeln gehen kann ohne sich vorher um einen Tageserlaubnisschein zu bemühen.

In der Regel sind die „Vereinsstrecken“ auch das attraktivere Revier für den Angler.

 

Wir vom SFV-Hagen Herdecke bieten auch einen Vorbereitungskurs für die Fischerprüfung an:

http://www.sfv-hagen-herdecke.de/index.php/lehrgaenge

Lehrgang zur Fischerprüfug beim SFV

Erstellt am Dienstag, 27. November 2018 Geschrieben von Matthias Gebehenne

Sportfischerei-Verein Hagen, Herdecke und Umgegend e.V.

      

Sie haben Gelegenheit, in den Räumen des Sportfischereivereines Hagen, Herdecke und Umgegend e.V. einen Vorbereitungslehrgang zur Fischerprüfung zu besuchen.

Unser nächster Vorbereitungslehrgang zur Fischereiprüfung beginnt am:

Montag den 28.01.2019 um 19.00 Uhr in unserem Vereinshaus, Vorhaller Weg 2 in Herdecke

Weitere Termine sind:

 

Dienstag 29.01.

Donnerstag 31.01.

(Freitag 01.02.)*

 

Montag 04.02

Dienstag 05.02.

Donnerstag 07.02.

(Freitag 08.02.)*

 

Montag 11.02.

Dienstag 12.02.

Donnerstag 13.02.

(Freitag 14.02.)*

 

*Bei hoher Teilnehmerzahl werden die Lehrgangsteilnehmer am ersten Abend in zwei Gruppen aufgeteilt und der Freitag noch als Lehrgangstag hinzugenommen.

Die Gebühren, inkl. umfangreichem Lehrgangsmaterial, betragen:

Erwachsene

€ 75,-

Jugendliche

€ 47,-

Jugendliche Vereinsmitglieder

€ 21,-

Die Gebühr ist am ersten Unterrichtsabend in bar zu entrichten.

Anmeldung zum Lehrgang bitte per Email an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder persönlich während unserer Geschäftszeiten (Mittwochs von 18:30 bis 20:00 Uhr).
Bringen Sie bitte Block und Kugelschreiber für Ihre Notizen mit. Sie erhalten von uns weiteres Unterrichtsmaterial, welches Sie für die Prüfung benötigen.
Wichtig ist, dass Sie sich rechtzeitig bei der Unteren Fischereibehörde zur Prüfung anmelden. Letzter Termin zur Anmeldung in Hagen ist der

21. Januar 2019!!!

Die Prüfungen finden am 19.02.2019, 20.02.2019 und 21.02.2019 jeweils ab 15:00 Uhr im Vereinshaus des SFV Hagen-Herdecke, Vorhaller Weg 2, 58313 Herdecke statt. Bei der Anmeldung zur Fischerprüfung bei der unteren Fischereibehörde, bekommen sie ihren genauen Prüfungstag mitgeteilt.
Für alle Teilnehmer aus dem EN-Kreis gilt: für die Anmeldung zur Prüfung in Hagen ist eine Sondergenehmigung erforderlich. Diese beantragen Sie bitte bei:

Untere Fischereibehörde, Hauptstr. 92, 58332 Schwelm,

Tel.: 02336-932428                E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg und gutes Gelingen!

Zeltlager der Jugend 2018

Erstellt am Montag, 09. Juli 2018 Geschrieben von Matthias Gebehenne

Zelt2018

 

Vom 29.06. bis zum 01.07. fand das jährliche Zeltlager unserer Jugendgruppe, den "Hoschies" ,am Harkortsee unterhalb der DLRG in Herdecke statt. Während die Jugendleitung um Patrick Wilczek und Jonas Steinberg zusammen mit Shane Stüter, Nick Dirkschneider und Matthias Gebehenne noch damit beschäftigt war den Platz herzurichten und die Zelte aufzubauen, ließen es sich die Kidz nicht nehmen, ihre Angelplätze einzunehmen und gleich auf die Jagd nach den Flossenträgern zu gehen. Am Abend wurde dann gemeinsam gegrillt, um frisch gestärkt bis spät in die Nacht wieder den Fischen nachzustellen. Am Samstag stand dann nach dem Frühstück, Raubfischangeln vom Boot auf dem Plan, wo aber wegen der großen Hitze kein Erfolg zu verbuchen war. Dennoch hatten die Kidz, unter Anleitung von erfahrenen Bootsanglern jede Menge Spaß bei der Bootstour. Am Samstag Abend waren die Jungs dann ziemlich KO, so war dann um 22:00 Uhr auch nur noch ein entspanntes Schnarchen aus dem Zelt der Jugend zu hören. Sonntag Morgen wurden die Hoschies dann zeitig geweckt und nach der Morgenhygiene und dem Abbau des Zeltlagers ließen wir das Wochenende mit einem gemeinsamen Frühstück im Extrablatt ausklingen. An dieser Stelle möchten wir uns herzlich für die Unterstützung der DLRG Ortsgruppe Herdecke bedanken, welche uns ihre Sanitären Anlagen und den Außerdem ist es ein gutes sicheres Gefühl, wenn man bei einem Zeltlager mit der Jugend am Wasser die DLRG mit "im Boot" hat. 

Vielen lieben Dank für Eure Unterstützung Freunde!!!

Dank geht auch an die Mark-E, auf deren Wiese das Zeltlager statt fand und welche extra vorher noch gemäht wurde.

 

 

Copyright © 2022

Sportfischerei-Verein

Hagen, Herdecke und Umgegend e.V.

 

Vorhaller Weg 2

58313 Herdecke

Tel.: +49 2330 12233

FAX: +49 2330 129319

Öffnungszeiten der Geschäftsstelle

Mittwochs 18:30 Uhr - 20:00 Uhr
(von 1. Mai bis 31. Dezember nur jeden 1. und 3. Mittwoch im Monat)