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Beiträge 2023
Erstellt am Freitag, 20. Januar 2023
Geschrieben von Matthias Gebehenne
Da über 60 Mitglieder bisher ihren Jahresbeitrag nicht bezahlt haben, hier nochmal ein Auszug aus unserer Satzung:
§8 Rechte und Pflichten der Mitglieder
...
2.
d. den fälligen Mitgliedsbeitrag bis zum 15. Januar eines jeden Jahres für das laufende Geschäftsjahr zu bezahlen und sonstige beschlossene Verpflichtungen zu erfüllen. Die Höhe des Mitgliedbeitrages und der sonstigen Verpflichtungen setzt die Mitgliederversammlung fest. Bei Zahlungsrückstand ist eine Kostenpauschale in Höhe von 10,00 € zu zahlen.
e. Arbeitsstunden, die zur Pflege des Gewässers und zur Erstellung und Erhaltung der vereinseigenen Anlagen dienen, sind Pflicht eines jeden Mitgliedes und ein Teil des Jahresbeitrages. Befreit sind Mitglieder über 60 Jahre und anerkannte Schwerbeschädigte ab 60 %. Nicht geleistete Arbeitsstunden sind durch Geldbeträge abzugelten, deren Höhe die Mitgliederversammlung festsetzt. Das Entgelt für nicht geleistete Arbeitsstunden des laufenden Jahres ist bis zum 31. Dezember zu zahlen. Bei Zahlungsrückstand ist eine Kostenpauschale in Höhe von 10,00 € zu zahlen.
Matthias Gebehenne