Die nächsten Termine
So 10.12. Abgabe der Fangberichte |
Bootsnutzung am Pfingstmontag
Unsere Angelboote können am Pfingstmontag erst ab 15:00 Uhr genutzt werden.
Regeln befolgen!
Start der Raubfischsaison
Endlich ist es soweit, die Hechtschonzeit ist vorbei und viele unserer Mitglieder können es kaum abwarten, wieder den Räubern nachzustellen.
Besonders an unseren Bootsanlegern wird es sicher einen großen Andrang geben, darum möchte ich euch noch einmal eindringlich auf die bestehenden Regeln hinweisen.
- Maximal 2 Personen gleichzeitig auf der Anlage
- Haltet euch an die Abstandsregeln auch beim Warten vor dem Betreten der Anlagen
- Ihr müsst euch ALLE vor dem Ablegen in die bereitliegenden Listen eintragen und nach der Bootstour die Anlegezeit eintragen.
- Haltet euch an die Regeln der Bootsordnung und der Gewässerordnung
Eine Missachtung der Regeln führt zum Verlust der Bootsgenehmigung vorbehaltlich weiterer Sanktionen.
Matthias Gebehenne für den Vorstand
Lehrgangstermine für den Herbst online
Vereinsbekleidung
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Neuer Service für unsere Vereinsmitglieder!
Viele unserer Mitglieder tragen schon unsere T-Shirts oder Hoodies mit dem Vereinslogo und dem "Friedfisch"- oder "Raubfischlogo" auf dem Rücken.
Ihr habt nun die Möglichkeit, selber die Klamotten eurer Wahl zu ordern.
Einfach bei:
Reiner Neveling RNH Verkaufsförderung
Fleyerstr. 118
58097 Hagen
vorbeischauen, dort könnt ihr euch dann direkt für die passende Größe und Farbe entscheiden.
Bitte denkt daran, eure Vereinspapiere mitzunehmen, damit ihr euch als Vereinsmitglied ausweisen könnt.
Preise:
-Hoodies bis XXl = 31,50€ (ab 3XL 4€ Aufschlag)
-T-Shirts bis XXL = 16,50€ (ab 3XL 2€ Aufschlag)
Danke an Reiner Neveling für den tollen Service!
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Letzte Erinnerung !
Letzte Erinnerung: Wer bis zum 06.04.2021 seine Bootsmarke 2021 nicht bezahlt, erhält in Zukunft keine Bootsmarke mehr!
Corona und Gemeinschaftsfischen
Angeln ist allein oder mit beliebig vielen Personen des eigenen Hausstands zulässig.
Bei einem Inzidenzwert <100 dürfen beliebig viele Personen aus dem einen mit einer Person aus einem anderen Hausstand bzw. max. 5 Personen aus zwei verschiedenen Haushalten gemeinsam angeln. Bei einem Inzidenzwert >100 dürfen nur noch beliebig viele Personen aus dem einen mit einer Person aus einem anderen Hausstand angeln, ausgenommen die Ostertage 1. - 5. April, an denen auch max. 5 Personen aus zwei verschiedenen Haushalten gilt. Kinder unter 14 Jahren werden jeweils nicht mitgezählt. Es gilt die Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen im jeweiligen Kreis oder in der kreisfreien Stadt.
Vereinsveranstaltungen wie Gemeinschaftsfischen sind weiterhin nicht erlaubt. Ausnahmen sind bei einem Inzidenzwert < 100 Gruppen von höchstens 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahren zzgl. zwei Aufsichtspersonen und bei einem Inzidenzwert > 100 Gruppen von höchstens 10 Kindern bis einschließlich 14 Jahren zzgl. zwei Aufsichtspersonen. Für beide Fälle gilt die einfache Nachverfolgbarkeit (Name, Adresse, Telefonnummer und Zeitraum des Aufenthalts).
Kleine Vereinssitzungen mit maximal 20 Personen sind erlaubt, wenn sie nicht als Telefon- oder Videokonferenz abgehalten werden können.
Wir empfehlen persönliche Treffen auf das absolute Mindestmaß und das Erlaubte zu reduzieren!
Bei allen genannten Aktivitäten sind weiterhin die AHAL-Regeln zu beachten!
Die aktuelle Corona-Schutzverordnung finden Sie hier:Coronaschutzverordnung 29.03.2021
Für uns bedeuted das, dass momentan unsere Gemeinschaftsfischen der Senioren auf unbestimmte Zeit verschoben werden. Als erstes betrifft dies das Anangeln der Senioren.
Sobald sich etwas ändert, werden wir neue Termine bekannt geben.
Auch einen Termin für die Jahreshauptversammlung können wir unter diesen Umständen noch nicht festlegen.
Bleibt gesund!
Matthias Gebehenne für den Vorstand
Gebühr für die Bootsmarke

