Liebe Mitglieder,
da für viele von Euch die Saison erst am 1. Mai erst richtig losgeht, möchte ich noch einmal an besonders wichtige Punkte unserer Gewässerordnung erinnern.
Auszug aus unserer Gewässerordnung:
Absatz III. Pflichten der Mitglieder
…
1. Alle Mitglieder haben sich am Gewässer kameradschaftlich zu
verhalten und stets hilfsbereit zu sein.
2. Der bereits angenommene Angelplatz eines Mitglieds, eines
Gastanglers oder Bootsanglers ist zu respektieren.
3. Das Fischen mit Kunstködern aller Art darf nur in angemessener
Entfernung von anderen Anglern durchgeführt werden.
…
6. Jedes Mitglied ist bei der Ausübung der Fischerei verpflichtet:
a) den gültigen Fischereischein, den aktuellen
Fischereierlaubnisschein, den DAFV-Ausweis, die
Gewässerordnung und den Fangbericht mitzuführen. Zur Ausrüstung
gehören ferner ein einsatzbereites Unterfangnetz in einer dem
Zielfisch und Angelplatz angepassten Größe (Watkescher sind
zum Spinnfischen vom Ufer nicht erlaubt), eine Vorrichtung zum
Abmessen der Fische, Hakenlöser, Fischbetäuber und ein Messer.
…
Absatz IV. Bei der Ausübung der Fischerei bestehen folgende Verbote
Hier ist besonders Punkt 9 für die Ansitzangler, sei es auf Raubfisch oder Friedfisch, zu beachten…
09.das Abspannen der Montagen über der Wasseroberfläche
…
Die Fischerei- und Gewässeraufsicht wird dies intensiv kontrollieren und wir werden Missachtungen dieser Regelung streng sanktionieren.
Hintergrund:
In der Vergangenheit hat es bereits öfter Ärger mit anderen Nutzern des Gewässers gegeben, wenn diese sich in über der Wasseroberfläche abgespannten Montagen verfangen haben, besonders wenn diese fast bis ans andere Ufer abgespannt waren.
Bisher ist es noch immer glimpflich ausgegangen, wenn sich ein Ruderer oder auch schon einmal der Fahrer des DLRG-Bootes in den Schnüren verfangen haben, aber das ein oder andere Mal hätte auch schlimmeres passieren können.
Absatz V. Mindestmaße, Schonzeiten und Fangbegrenzungen
Bitte haltet Euch an die Schonmaße und die erlaubten Entnahmeregeln.
WICHTIG! WICHTIG! WICHTIG! WICHTIG!
Welse sind dem Gewässer in jedem Fall zu entnehmen!
Das Zurücksetzen von gefangenen Welsen hat den Verlust der Fischereierlaubnis zu Folge!
Der Vorstand