Corona und Gemeinschaftsfischen

Erstellt am Mittwoch, 31. März 2021 Geschrieben von Matthias Gebehenne

Angeln ist allein oder mit beliebig vielen Personen des eigenen Hausstands zulässig.
Bei einem Inzidenzwert <100 dürfen beliebig viele Personen aus dem einen mit einer Person aus einem anderen Hausstand bzw. max. 5 Personen aus zwei verschiedenen Haushalten gemeinsam angeln. Bei einem Inzidenzwert >100 dürfen nur noch beliebig viele Personen aus dem einen mit einer Person aus einem anderen Hausstand angeln, ausgenommen die Ostertage 1. - 5. April, an denen auch max. 5 Personen aus zwei verschiedenen Haushalten gilt. Kinder unter 14 Jahren werden jeweils nicht mitgezählt. Es gilt die Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen im jeweiligen Kreis oder in der kreisfreien Stadt.

Vereinsveranstaltungen wie Gemeinschaftsfischen sind weiterhin nicht erlaubt. Ausnahmen sind bei einem Inzidenzwert < 100 Gruppen von höchstens 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahren zzgl. zwei Aufsichtspersonen und bei einem Inzidenzwert > 100 Gruppen von höchstens 10 Kindern bis einschließlich 14 Jahren zzgl. zwei Aufsichtspersonen. Für beide Fälle gilt die einfache Nachverfolgbarkeit (Name, Adresse, Telefonnummer und Zeitraum des Aufenthalts).

Kleine Vereinssitzungen mit maximal 20 Personen sind erlaubt, wenn sie nicht als Telefon- oder Videokonferenz abgehalten werden können.
Wir empfehlen persönliche Treffen auf das absolute Mindestmaß und das Erlaubte zu reduzieren!

Bei allen genannten Aktivitäten sind weiterhin die AHAL-Regeln zu beachten!

Die aktuelle Corona-Schutzverordnung finden Sie hier:Coronaschutzverordnung 29.03.2021

 

Für uns bedeuted das, dass momentan unsere Gemeinschaftsfischen der Senioren auf unbestimmte Zeit verschoben werden. Als erstes betrifft dies das Anangeln der Senioren. 

Sobald sich etwas ändert, werden wir neue Termine bekannt geben.

 

Auch einen Termin für die Jahreshauptversammlung können wir unter diesen Umständen noch nicht festlegen.

 

Bleibt gesund!

 

Matthias Gebehenne für den Vorstand

 

 

 

Gebühr für die Bootsmarke

Erstellt am Dienstag, 30. März 2021 Geschrieben von Matthias Gebehenne
Liebe Angelfreunde,
Ich habe hier noch über 70 Bootsmarken liegen, welche noch nicht bezahlt sind.
Laut Bootsordnung sind diese bis zum 31.03. des laufenden Jahres zu bezahlen. Auch im Rundschreiben, welches ihr ja alle erhalten habt, wurde darauf hingewiesen.
Wer bis zum 06.04.2021 seine Bootsmarke 2021 nicht bezahlt, wird in Zukunft keine Bootsmarke mehr erhalten! Leider sind es meist die selben Mitglieder, die es versäumen die Gebühr für die Bootsnutzung zu begleichen.
Matthias Gebehenne
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Bootsnutzung 2021

Erstellt am Freitag, 05. März 2021 Geschrieben von Matthias Gebehenne

Bootsscheininhaber, welche ihre Marke für das jahr 2021 noch nicht bezahlt haben, müssen die Gebühr bis Ende März 2021 überweisen. Nach Geldeingang schicken wir euch die Marke dann zu.

Bootsmarken 2021

Erstellt am Montag, 15. Februar 2021 Geschrieben von Matthias Gebehenne

Wegen der zu erwartenden weiteren Lockdown-Verlängerung werden wir am Samstag den 20. Februar und am Samstag den 27. Februar, neben den Volme-und Lennescheinen auch die Bootsmarken 2021 ausgeben. Die Bootsmarken können nur die Mitglieder erwerben, welche bereits einen Bootschein haben.

Einweisungen für neue Bootscheine ab 17. März, jeden Mittwoch. Für die Einweisung ist eine vorherige Terminvereinbarung nötig! Hierzu bitte ein Mail an

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 Matthias Gebehenne für den Vorstand

Ausgabe der Lenne- und Volmeschein am 13.02.2021 abgesagt

Erstellt am Dienstag, 09. Februar 2021 Geschrieben von Matthias Gebehenne

Wegen der extremen Wetterbedingungen fällt die Ausgabe der Volme- und Lennescheine am Samstag den 13.02.2021 aus.

Die nächste Ausgabe der Scheine findet dann am 20. Februar von 8:00- 14:00 Uhr statt.

Kanalscheine 2021

Erstellt am Freitag, 25. Dezember 2020 Geschrieben von Matthias Gebehenne

Die Kanalschein für 2021 sind eingetroffen.

Wer einen Kanalschein haben möchte, überweist bitte die Gebühr von 23,- Euro auf unser Vereinskonto unter Angabe seines Namens und seiner Mitgliedsnummer. Bei Geldeingang bis Montag den 28.12.20, schicken wir die Scheine am 29.12.20 raus. Bei späteren Geldeingang gehen die Scheine erst in der ersten Januarwoche raus.

Beangelt  werden können mit dem Kanalschein...

- Dortmund-Ems-Kanal

- Rhein-Herne-Kanal

- Datteln-Hamm-Kanal

- Wesel-Datteln-Kanal

Volme- und Lennescheine 2021

Erstellt am Montag, 14. Dezember 2020 Geschrieben von Matthias Gebehenne

Volme- und Lennescheine 2021

Die Scheine werden wir an jedem Samstag im Februar von 8:00-14:00 am Vereinsheim ausgeben.
Wir werden die Scheine kontaktlos durch die Fenster ausgeben. Bitte beachtet die Markierungen und
haltet euch an die Abstands- und Hygieneregeln bei der Ausgabe und auch auf dem Parkplatz vor dem
Vereinsheim.
Ausgabe der Scheine nur bei Vorlage des gelben Fischereierlaubnisscheins mit aktueller
Jahresmarke.
An diesen Tagen werden NUR die Lenne- und Volmescheine ausgegeben!

 

LOCKDOWN

Erstellt am Montag, 14. Dezember 2020 Geschrieben von Matthias Gebehenne
Der Lockdown ab dem 16.12.2020 trifft auch uns als Verein.
Die Geschäftsstelle bleibt vorerst bis zum10. Januar geschlossen.
Barzahlung von Beiträgen oder ähnlichem ist nicht möglich.
Wir sind weiterhin per Telefon, Mail oder über die Messengerdienste für euch da.
Selbstverständlich bekommen im Januar alle Mitglieder, sofern keine offenen Posten bestehen Ihre Jahresmarken zugeschickt.
 
Aufnahmeanträge bitte per Post an uns richten, wir melden uns dann umgehend bei euch. WICHTIG: Email-Adresse auf dem Antrag vermerken.
 
Matthias Gebehenne

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Sportfischerei-Verein

Hagen, Herdecke und Umgegend e.V.

 

Vorhaller Weg 2

58313 Herdecke

Tel.: +49 2330 12233

FAX: +49 2330 129319

Öffnungszeiten der Geschäftsstelle

Mittwochs 18:30 Uhr - 20:00 Uhr
(von 1. Mai bis 31. Dezember nur jeden 1. und 3. Mittwoch im Monat)