Wir möchten noch einmal daran erinnern, dass die Fangberichte und auch die Volme- bzw. Lennescheine bis zum 10. Dezember im Briefkasten der Geschäftsstelle sein müssen.
Bei Nichtabgabe des Fangberichtes wird eine Gebühr von 10,- Euro fällig, bei Nichtabgabe von Volme- und/oder Lenneschein, wird im nächsten Jahr kein Volme- und/oder Lenneschein ausgegeben.
Die Rückgabe der Fanglisten ist immens wichtig, wir sind laut Pachtvertrag verpflichtet, die Fänge auszuwerten. Auch wenn ihr keine Fische entnommen habt oder nicht Angeln gewesen seid, brauchen wir die Fangberichte zurück!