Jugendordnung SFV Hagen, Herdecke u.U. e.V.
Alle Vereinsmitglieder unter 18 Jahren, sowie alle innerhalb des Jugendbereiches gewählte und berufene Mitarbeiter*innen bilden die Jugend des Vereins Sportfischerverein Hagen-Herdecke und Umgegend e. V..
Die Jugend des Sportfischerverein Hagen-Herdecke und Umgegend e. V. führt und verwaltet sich selbstständig und entscheidet über die Verwendung der ihr zufließenden Mittel.
Die Jugend des Sportfischerverein Hagen-Herdecke und Umgegend e. V. unterliegt, soweit nicht durch die Satzung Ausnahmen erlaubt sind, vollständig der Satzung des Sportfischerverein Hagen-Herdecke und Umgegend e. V..
Sofern die Jugendordnung zu einem Sachverhalt keine Regelungen trifft, gelten analog die Regelungen der Satzung.
Die Jugend im Sportfischerverein Hagen-Herdecke und Umgegend e. V. ist anerkannter Träger der freien Jugendhilfe auf Basis des Bescheids des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen vom 20.10.1971 an die Sportjugend NRW (zuletzt bekannt gemacht im Ministerialblattes NRW Teil 1 vom 11.6.2015) in der jeweils gültigen Fassung.